Diese Angelbedingungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines.
Für uns ganz wichtig! Halte unsere Gewässer sauber, führe immer Mülltüten mit, scheue dich nicht den Müll von anderen mitzunehmen und hinterlasse deinen Angelplatz sauber!
Datenschutz! Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins willigst du ein, dass deine personenbezogenen Daten im Fall eines Verstoßes gespeichert und weitergegeben werden dürfen.
Grundsätzlich verboten:
Gesonderte Angelbestimmungen zur Ausführung der Angelfischerei:
Fischart | Schonzeiten | Schonmaß |
Aal | 01.10. – 31.12. | 50 cm |
Bach |
01.10. – 15.03. | 28 cm* |
Regen |
01.10. – 15.03*. | 28 cm |
Hecht | 15.02. – 31.05.* | 60 cm* |
Zander | 15.02. – 31.05.* | 50 cm |
Schleie | 01.05. – 30.06. | 35 cm* |
Karpfen | – | 35 cm |
Tagesfangbegrenzung: 1 Hecht oder Zander, 5 Barsche, 2 Aale, 2 Karpfen, 2 Salmoniden, 1 Schleie, 10 Weißfische
Ganzjährig geschützt (gemäß § 11 AVBayFiG): Äsche*, Barbe*, Nase*, Nerfling/Aland*, Kaulbarsch*, Rutte/Quappe*, Rapfen/Schied*
Für die nicht aufgeführten Fischarten, Muscheln und Krebse gelten die gesetzlichen Schonzeiten & Schonmaße des AVBayFiG.
ENTNAHMEPFLICHT KEINE FANGBEGRENZUNG für Wels, Katzenwels und Sonnenbarsch!
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