Foto: Jamie Johannsen / Pixabay
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Jugendfischereischein in Bayern abgeschafft worden.
Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren dürfen nun ohne Jugendfischereischein angeln, sofern sie von einer volljährigen Person mit gültigem staatlichen Fischereischein begleitet werden. Diese Änderung wurde durch das „Zweite Modernisierungsgesetz“ des Bayerischen Landtags eingeführt und soll den Zugang zur Angelfischerei für Kinder und Jugendliche erleichtern sowie bürokratische Hürden abbauen.
Begleitung:
Eine volljährige Person mit gültigem staatlichen Fischereischein muss die oder den minderjährigen Jungfischer begleiten.
Erlaubnisschein:
Für das jeweilige Gewässer ist ein Erlaubnisschein (z.B. Tages- oder Jahreskarte) erforderlich, sofern mit zwei Ruten gefischt werden möchte. In der Praxis bedeutet das, dass ein Kind oder Jugendlicher mit Erlaubnisschein auch mit zwei Ruten mitfischen darf, wenn es nicht anders im Erlaubnisschein geregelt ist. Dabei ist zu beachten, dass das Kind oder der Jugendliche unter ständiger Beaufsichtigung steht und sich im unmittelbaren Wirkungskreis der Begleitperson aufhält. Das Kind oder der Jugendliche ohne staatlichen Fischereischein darf keinen Fisch selbständig abhaken oder töten, weil dazu der Sachkundenachweis (Fischerprüfung) fehlt. Für die Betretung von Kindern und Jugendlichen beim Angeln mit Erlaubnisschein oder ohne, gibt die Regierung einen Schlüssel von 1 : 10 vor, für Begleitpersonen mit gültigen staatlichen Fischereischein.
Altersnachweis:
Es wird empfohlen, einen Altersnachweis (z.B. Reisepass) mitzuführen.
Schnupperangeln:
Das sogenannte „ Schnupperangeln“ bleibt weiterhin möglich. Kinder können ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber begleiten und erste Erfahrungen mit einer der beiden Ruten des Fischereischeininhabers im Angeln sammeln. Das Schnupperangeln ohne Erlaubnisschein ist bis zum 18. Lebensjahr möglich. Mit dem erreichen des 18. Lebensjahr ist eine Fischerscheinprüfung erforderlich.
Fischerprüfung:
Nach wie vor können angehende Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr die staatliche Fischerprüfung ablegen. Den staatlichen Fischereischein erhalten sie jedoch erst ab dem 14. Geburtstag.
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