Fischereiverband Mittelfranken e.V.

Information zum Erwerb von Erlaubnisscheinen

...für Kinder und Jugendliche über die Online-Plattform Hejfish

Mit dem Wegfall des Jugendfischereischeins in Bayern seit 2025 hat sich das Verfahren zum Erwerb von Erlaubnisscheinen für Kinder und Jugendliche geändert.

Bisher konnte der Erlaubnisschein durch Vorlage des Jugendfischereischeins in einer Ausgabestelle (z. B. Angelladen) erworben werden. Durch die Abschaffung des Jugendfischereischeins und die Umstellung auf die digitale Ausgabe von Erlaubnisscheinen über die Online-Plattform Hejfish stehen Erziehungsberechtigte und volljährige Aufsichtspersonen nun vor einer neuen Vorgehensweise.

1. So erwerben Sie künftig Erlaubnisscheine für Ihr Kind über Hejfish:.

  • Klicken Sie oben rechts auf das rote Feld „Registrieren“.
  • Geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein. Falls Ihr Kind noch keine eigene E-Mail-Adresse hat, richten Sie eine neue Adresse ein. Diese sollte auch nach dem 18. Lebensjahr sowie nach Bestehen der Fischereischeinprüfung weiterhin nutzbar sein. So kann Ihr Kind künftig selbstständig Erlaubnisscheine über Hejfish erwerben.
  • Legen Sie ein sicheres Passwort fest.
  • Notieren Sie sich die E-Mail-Adresse und das Passwort zu der neu angelegten E-Mail-Adresse und bewahren Sie diese sicher auf – Sie werden diese Daten später zur Bestätigung nochmals benötigen.
  • Notieren Sie sich die E-Mail-Adresse und das Passwort die Sie für die Registrierung auf Hejfish angelegt haben.
  • Akzeptieren Sie die AGB und die Datenschutzerklärung durch Setzen des entsprechenden Häkchens.
  • Klicken Sie anschließend auf das blaue Feld „Registrieren“.

2. Bestätigen Sie die Registrierung.

  • Melden Sie sich beim E-Mail-Anbieter mit der vorhandenen oder der neuangelegten E-Mail-Adresse an.
  • Öffnen Sie die E-Mail von Hejfish und bestätigen Sie den enthaltenen Link.

3. Vervollständigen Sie das Profil Ihres Kindes.

  • Nach der Bestätigung werden Sie automatisch zurück zur Hejfish-Website geleitet.
  • Klicken Sie oben links im schwarzen Balken auf „Profil“, um die persönlichen Daten Ihres Kindes einzugeben (bitte auf Vollständigkeit achten).

4. Erwerb von Erlaubnisscheinen:

  • Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (beschränkte Geschäftsfähigkeit) erfolgt der Erwerb der Erlaubnisscheine über das angelegte Benutzerkonto durch Sie als Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtsperson.
  • Nach dem 14. Lebensjahr können Sie entscheiden, in welchem Umfang Ihr Kind eigenständig agieren und Zahlungen vornehmen darf.

5. Mitführen des Erlaubnisscheins:

  • Der Erlaubnisschein wird nach dem Kauf an die hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
  • Falls Ihr Kind kein eigenes Smartphone besitzt, sollten Sie den E-Mail-Zugang auf Ihrem Mobilgerät einrichten.
  • Alternativ kann der Erlaubnisschein ausgedruckt und mitgeführt werden.

Erwerb in Ausgabestellen weiterhin möglich

Unverändert besteht die Möglichkeit, Erlaubnisscheine direkt in unseren Ausgabestellen zu erwerben. Dafür ist ein Lichtbildausweis (z. B. Schülerausweis, Reisepass) erforderlich, der auch beim Angeln mitgeführt werden muss.

Hinweis:
Diese Informationen gelten ausschließlich für die Gewässer des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V. – andere Gewässerbewirtschafter innerhalb Bayerns oder anderer Bundesländer können abweichende Regelungen und zusätzliche Dokumente zur Verifizierung verlangen.

 

Fischereiverband Mittelfranken e.V.