HINWEIS: Aufgrund der Sanierungsarbeiten am Happurger Stausee und der damit verbundenen Absenkung von 4 m, ist der See derzeit bis auf Widerruf gesperrt!
Diese Angelbedingungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines.
Für uns ganz wichtig! Halte unsere Gewässer sauber, führe immer Mülltüten mit, scheue dich nicht den Müll von anderen mitzunehmen und hinterlasse deinen Angelplatz sauber!
Datenschutz! Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins willigst du ein, dass deine personenbezogenen Daten im Fall eines Verstoßes gespeichert und weitergegeben werden dürfen.
Grundsätzlich verboten:
Gesonderte Angelbestimmungen zur Ausführung der Angelfischerei:
| Fischart | Schonzeiten | Schonmaß |
| Aal | 01.10. – 31.12. | 50 cm |
| Bach |
01.10. – 15.03. | 28 cm* |
| Regen |
01.10. – 15.03*. | 28 cm |
| Hecht | 15.02. – 31.05.* | 60 cm* |
| Zander | 15.02. – 31.05.* | 50 cm |
| Schleie | 01.05. – 30.06. | 35 cm* |
| Karpfen | – | 35 cm |
Merkblatt und Empfehlungen für die Praxis zur Hälterung von geangelten Fischen
Zu beachten sind die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere:
Der vernünftige Grund für die Hälterung von Fischen ist dann gegeben, wenn der Fischfang zur Ernährung von Menschen, Tier, oder zur Hege und Bewirtschaftung der Gewässer erfolgt und die Lebendhälterung der geangelten Fische der grundsätzlichen Erhaltung dieser, oder einer Verbesserung ihrer Fleischqualität dient. Die Hälterung ist darüber hinaus nur erlaubt, wenn sie schonend und sachgerecht erfolgt und nicht durch Auflagen im Erlaubnisschein verboten ist.
Empfehlungen für die Praxis:
Setzkescherkonstruktion und Verankerung:
Die Verwendung des Setzkeschers muss der jeweiligen Situation angepasst sein. Eine verbindliche Beschreibung und damit die generelle Freistellung des Anglers von der persönlichen Verantwortung ist daher nicht möglich.
Appell für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Angelfischerei
Angeln ist mehr als das Fangen von Fischen – es ist Nahrungserwerb, Erholung, Naturerlebnis und gelebte Tradition! Doch all das ist nur dann auch für kommende Generationen gesichert, wenn jeder Einzelne sein Handeln am Wasser bewusst und verantwortungsvoll gestaltet.
Jeder von uns trägt die Verantwortung dafür, dass unsere Gewässer, Fischbestände und Ansehen nicht durch unvernünftiges Verhalten geschädigt werden! Denn genau dies führt zu immer strengeren Regelungen, die letztlich alle Anglerinnen und Angler betreffen – und damit unsere Freiheit am Wasser bedrohen.
Wir als Dachverband der mittelfränkischen Angelfischerei wollen die Angelfischerei stärken, schützen und als wertvollen Teil unserer Gesellschaft erhalten. Wir sind gegen unnötige zusätzliche Vorschriften, aber wir wissen: Ohne Eigenverantwortung jedes Einzelnen werden zukünftige Verschärfungen unausweichlich sein.
Darum unser eindringlicher Appell:
Handelt am Wasser so, dass wir keine neuen Verbote brauchen. Achtet die Natur, respektiert die Regeln, nehmt Rücksicht – auf die Fische, die Gewässer und Mitmenschen.
Nur so können wir den Kreislauf von Verstößen und Verboten durchbrechen und die Angelfischerei als gelebte Leidenschaft und verantwortungsvolle Nutzung unserer Natur bewahren.
„Jeder Angler trägt die Verantwortung für sein eigenes Handeln am Wasser – und sollte sich bewusst sein, dass auch das Fehlverhalten anderer direkte Folgen für das Gewässer, die Gemeinschaft und somit sich selbst haben kann. Eigenverantwortung bedeutet, achtsam zu handeln und Fehlverhalten anderer nicht zu ignorieren.“
Unverantwortlich ist:
Das Missachten von Bestimmungen!
Das Missachten von Verbotszonen!
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