Im Altmühltal inmitten des Fränkischen Seenlandes liegt der Altmühlsee. Der von einem Ringdamm eingefasste See nördlich der Stadt Gunzenhausen ist eines der beliebtesten Reiseziele im Seenland.
Der Altmühlsee eine geflutete Wiese, mehr könnte man meinen, ist der See nicht. Der See liegt an der Ortschaft Gunzenhausen ca. 40km südwestlich von Nürnberg.
In der Tat ist der Altmühlsee sehr strukturarm, hat eine durschnittliche Tiefe von 2m und eine maximale Tiefe von 4m. Die Gewässerfläche beträgt 451 ha.
Dennoch fühlen sich Zander, Hechte, Waller und ein üppiger Bestand an Fried – u. Weißfischen sehr wohl. Der Altmühlsee ist hervorragend zum Spinnfischen vom Ufer aus geeignet, die Angelplätze sind sehr gut erreichbar, aber auch Ansitz – u. Bootsangler kommen auf ihre Kosten.
Diese Angelbedingungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines.
Für uns ganz wichtig! Halte unsere Gewässer sauber, führe immer Mülltüten mit, scheue dich nicht den Müll von anderen mitzunehmen und hinterlasse deinen Angelplatz sauber!
Datenschutz! Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins willigst du ein, dass deine personenbezogenen Daten im Fall eines Verstoßes gespeichert und weitergegeben werden dürfen.
Grundsätzlich verboten:
Gesonderte Angelbestimmungen zur Ausführung der Angelfischerei:
| Fischart | Schonzeiten | Schonmaß |
| Aal | 01.10. – 31.12. | 50 cm |
| Hecht | 15.02. – 31.05.* | 60 cm* |
| Zander | 15.02. – 31.05.* | 50 cm |
| Schleie | 01.05. – 30.06. | 35 cm* |
| Karpfen | – | 35 cm |
Tagesfangbegrenzung: 1 Hecht oder Zander, 5 Barsche, 2 Aale, 2 Karpfen, 1 Schleie
Ganzjährig geschützt (gemäß § 11 AVBayFiG): Barbe*, Nase*, Nerfling/Aland*, Kaulbarsch*, Rutte/Quappe*, Rapfen/Schied*
Für die nicht aufgeführten Fischarten, Muscheln und Krebse gelten die Schonzeiten/Schonmaße der Anlage AVBayFiG.
ENTNAHMEPFLICHT KEINE FANGBEGRENZUNG für Wels, Katzenwels und Sonnenbarsch!
Kein Fanglimit für Rotaugen, Güstern und Brassen!
Merkblatt und Empfehlungen für die Praxis zur Hälterung von geangelten Fischen
Zu beachten sind die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere:
Der vernünftige Grund für die Hälterung von Fischen ist dann gegeben, wenn der Fischfang zur Ernährung von Menschen, Tier, oder zur Hege und Bewirtschaftung der Gewässer erfolgt und die Lebendhälterung der geangelten Fische der grundsätzlichen Erhaltung dieser, oder einer Verbesserung ihrer Fleischqualität dient. Die Hälterung ist darüber hinaus nur erlaubt, wenn sie schonend und sachgerecht erfolgt und nicht durch Auflagen im Erlaubnisschein verboten ist.
Empfehlungen für die Praxis:
Setzkescherkonstruktion und Verankerung:
Die Verwendung des Setzkeschers muss der jeweiligen Situation angepasst sein. Eine verbindliche Beschreibung und damit die generelle Freistellung des Anglers von der persönlichen Verantwortung ist daher nicht möglich.
Appell für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Angelfischerei
Angeln ist mehr als das Fangen von Fischen – es ist Nahrungserwerb, Erholung, Naturerlebnis und gelebte Tradition! Doch all das ist nur dann auch für kommende Generationen gesichert, wenn jeder Einzelne sein Handeln am Wasser bewusst und verantwortungsvoll gestaltet.
Jeder von uns trägt die Verantwortung dafür, dass unsere Gewässer, Fischbestände und Ansehen nicht durch unvernünftiges Verhalten geschädigt werden! Denn genau dies führt zu immer strengeren Regelungen, die letztlich alle Anglerinnen und Angler betreffen – und damit unsere Freiheit am Wasser bedrohen.
Wir als Dachverband der mittelfränkischen Angelfischerei wollen die Angelfischerei stärken, schützen und als wertvollen Teil unserer Gesellschaft erhalten. Wir sind gegen unnötige zusätzliche Vorschriften, aber wir wissen: Ohne Eigenverantwortung jedes Einzelnen werden zukünftige Verschärfungen unausweichlich sein.
Darum unser eindringlicher Appell:
Handelt am Wasser so, dass wir keine neuen Verbote brauchen. Achtet die Natur, respektiert die Regeln, nehmt Rücksicht – auf die Fische, die Gewässer und Mitmenschen.
Nur so können wir den Kreislauf von Verstößen und Verboten durchbrechen und die Angelfischerei als gelebte Leidenschaft und verantwortungsvolle Nutzung unserer Natur bewahren.
„Jeder Angler trägt die Verantwortung für sein eigenes Handeln am Wasser – und sollte sich bewusst sein, dass auch das Fehlverhalten anderer direkte Folgen für das Gewässer, die Gemeinschaft und somit sich selbst haben kann. Eigenverantwortung bedeutet, achtsam zu handeln und Fehlverhalten anderer nicht zu ignorieren.“
Unverantwortlich ist:
Das Missachten von Bestimmungen!
Das Missachten von Verbotszonen!
Ab einer Wassertemperatur von 23 Grad gezielt auf kapitale Hechte angeln!
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