Fischereiverband Mittelfranken e.V.

Der Main-Donau-Kanal

Die Bundeswasserstraße wurde von 1960 – 1992 erbaut. Mit einer Gesamtlänge von 171 km reicht diese vom Main in Bamberg bis an die Donau nach Kehlheim.
Der Main-Donau-Kanal ist zusammen mit dem Fränkischen Seenland ein Teil der Donau-Main-Überleitung, die das von zeitweiliger Trockenheit bedrohte System der Regnitz und des Mains mit Wasser aus der Donau und der Altmühl versorgt.
Gewässerabschnitt des Fischereiverbandes Mittelfranken:
Von km 33 oberhalb der Schleuse Hausen bis km 98,5 unterhalb der Schleuse Hilpoltsein – dies entspricht einer Gesamtlänge von 65,5 km; was etwa 300 ha Wasserfläche ergibt.

Der Main-Donau-Kanal

Diese Angelbedingungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines.

Für uns ganz wichtig! Halte unsere Gewässer sauber, führe immer Mülltüten mit, scheue dich nicht den Müll von anderen mitzunehmen und hinterlasse deinen Angelplatz sauber!

Datenschutz! Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins willigst du ein, dass deine personenbezogenen Daten im Fall eines Verstoßes gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

  • Der gültige staatliche Fischereischein, sowie der Online Erlaubnisschein / Angelbedingungen in digitaler oder ausgedruckter Form sind beim Fischen mitzuführen und nach Aufforderung vorzuzeigen.
  • Alle Fische (außer Grundeln) die in Besitz genommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang in das Fangbuch online oder analog einzutragen. Mehrfachfänge von Weißfischen können als Strichliste im Fangbuch aufgeführt werden. Am Ende des Angeltages ist die Gesamtstückzahl mit Durchschnittsgewicht oder Durschnittslänge ins Fangbuch einzutragen.
  • Die Hälterung von Fischen ist unter den gesetzlichen Bestimmungen erlaubt, der Angler agiert dabei in Eigenverantwortung und ist für das Wohl der Fische verantwortlich.
  • Geräte zur waidgerechten Landung müssen immer mitgeführt und am Angelplatz vorhanden sein, Kescher, Lösezange und Längenmaß.
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische die verangelt worden sind, müssen umgehend waidgerecht getötet werden und sind mit einem Vermerk in das Fangbuch einzutragen. Zur Kontrolle ist der verschluckte Köder mit Vorfach im Fisch zu belassen! Verangelte Fische zählen zur jeweiligen Fangbegrenzung hinzu und sind mitzunehmen!
  • Wir bitten an allen unsere Gewässer am gesamten Ufer um ein naturnahes und unauffälliges Verhalten. Störungen der Tier- u. Pflanzenwelt sind zu vermeiden. Beschneiden, entfernen von Pflanzen an Ufer und Böschungen ist untersagt!
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen werden mit dem Entzug des Erlaubnisscheines und der Gewässer -Disziplinarordnung geahndet.

Grundsätzlich verboten:

    • Fischen, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern, Köderfischen und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!
    • Entnahmeverbot für folgenden Fischarten: Hecht, Zander, Barsch, Aal, Salmoniden!
    • Das Befahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Dämmen, Uferwegen, An – u. Auffahrtswegen, Ufern und Wiesen ist VERBOTEN. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. (Ausnahme: E-Bikes & E-Scooter)
    • Häusliches niederlassen (Campen) mit Pavillon, Kochzelt, zusätzlichem Aufenthaltszelt, Duschzelt, Sitzgarnituren und Campingmöbeln!
    • Jegliche Art von Markierungs– und Stabbojen!
    • Fische am Wasser ausnehmen, schuppen, verzehren oder zurücklassen!
    • Einbringen von Reusen, Stellnetzen, Legeangeln, Senknetze, Krebstellern, Langleinen oder Zugnetze!
    • Fischen mit Mehrfachhaken auf Friedfisch (z.B. Zwillingshaken oder Hegene)!
    • Die Verwendung von Drohnen und Futterbooten beim Angeln, zum Ausbringen von Montagen oder Futter!
    • Eisangeln!
    • Die Lebendhälterung
    • Das Mitbringen von lebenden Fischen und die Mitnahme lebender Fische!
    • Das Umsetzen von Fischen, der Verkauf, Tausch und Handel!
    • Die Verwendung von nicht artgerechtem Futter, wie z.B. Hunde oder Katzenfutter!
    • Offenes Feuer wie z.B. Feuerstellen, Feuerschalen, Feuertonnen. Grillen mit festen, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen!
    • Angeln: in abgesperrten Kraftwerks- und Schleusenbereichen (gilt ab dem 1. Beleuchtungsmast, auch für das gegenüberliegende Ufer, der am weitesten von der Schleuse entfernte Mast zählt), in eingefriedeten Grundstücken, in/von Sportboothafenanlagen / Hafenanlagen (das Hineinfischen in die Hafenbereiche ist nicht gestattet), von Stegen, in/von Wehranlagen, an/von Slipanlagen, von Straßen-, Fußgängerbrücken, DLRG-Betriebsgelände, Kanustege und Kanuslipanlagen, Auslaufkanal des Rothsees

Gesonderte Angelbestimmungen zur Ausführung der Angelfischerei:

  • Es dürfen max. 2 Angelruten bedient oder beaufsichtigt werden. Pro Friedfischrute ist eine Anbissstelle erlaubt.
  • Beim Nachtangeln muss immer eine mobile Toilette mitgeführt werden (Eimer + Mülltüte = mobile Toilette, WC-Zelt). Für das Nachtangeln ist ein Bivvy pro Erlaubnisscheininhaber mit max. 8qm Grundfläche in dunklen Farben (schwarz, dunkelbraun, dunkelgrün) erlaubt. Begleitpersonen die nicht Angeln, dürfen kein eigenes Bivvy aufstellen!
  • Zeltheizung mit Gas, einflammiger Gaskocher mit 500g Gaskartusche (max. Skotti) sind geduldet.
  • Beim Angeln dürfen max. 3kg Fischfutter pro Tag beigefüttert werden.
  • Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern, Futter sowie der Transport von Angelgeräten mit Boot / Belly Boot / Futterboot oder sonstigen Schwimmhilfen ist strengstens verboten.
  • Rot gekennzeichnete Bereiche siehe Gewässerplan ganzjähriges Angelverbot.
  • Die Ausübung der Fischerei an den Anlegestellen des Personenschifffahrtshafen Nürnberg (Liegeplatz 1 –10) am Eu-ropakai ist gestattet, insofern der Schifffahrtsbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Ein Abstand von min. 25 m zu den Schiffen ist immer einzuhalten. Der Schifffahrtsbetrieb hat immer Vorrang.
Schonzeiten / Schonmaße / Fangbegrenzung  *genehmigt durch die Fachberatung für Fischerei des Bezirkes Mittelfranken

Fischart Schonzeiten Schonmaß
Schleie 01.05. – 30.06. 35 cm*
Karpfen 35 cm

Tagesfangbegrenzung: 2 Karpfen, 2 Giebel, 2 Brassen, 1 Schleie, 10 Weißfische
Ganzjährig geschützt (gemäß § 11 AVBayFiG): Barbe*, Nase*, Nerfling/Aland*, Kaulbarsch*, Rutte/Quappe*, Rapfen/Schied*
Für die nicht aufgeführten Fischarten, Muscheln und Krebse gelten die gesetzlichen Schonzeiten & Schonmaße des AVBayFiG.
ENTNAHMEPFLICHT KEINE FANGBEGRENZUNG für Wels, Katzenwels und Sonnenbarsch!